sachverstaendiger@wert-grenz.de
0355/ 8626000
03055 Cottbus, Fliederweg 1
ÜBER UNS
Von der Zertifizierungsstelle der EurAS Cert (Personalzertifizierungsstelle nach DIN EN ISO/IEC 17024 und DIN EN ISO/IEC 16775:2015) Zertifizierter Sachverständiger gem. DIN EN ISO/IEC EN 17024 im Fachgebiet: Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken – Zertifizierungs-Nr.: AT 260402-1045 D und nach DIN EN ISO/IEC 16775:2015 zur Überprüfung von Sachverständigenleistungen- Zertifizierungs-Nr.: 167752016-6001-4060.
Mietglied im Bundesverband der zertifizierten und qualifizierten Sachverständigen e.V. (B.Z.S.e.V.).
SACHVERSTÄNDIGENBÜRO GRENZ
Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir freuen uns, Sie zur Präsentation unseres Sachverständigenbüros begrüßen zu können. Das Sachverständigenbüro Grenz arbeitet seit mehr als 20 Jahren in allen Bereichen der Verkehrswertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken. Dieses Fachgebiet umfasst eine Vielzahl von verschiedenartigen Grundstücksarten mit oder ohne Immobilien und verlangt für jede Verkehrswertermittlung und für jedes einzelne Grundstück spezielle Lösungen, die wir anbieten. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich dabei um ein kleines Grundstück (z.B. Gartengrundstück), um ein großes Grundstück (z.B. Industriegrundstück) oder Sonder-immobilien (z.B. Villengrundstück) handelt. Ob Verkehrswert-, Beleihungs- oder Mietwertgutachten, hier sind Sie richtig.
Wir sind in der Lage, auf der Grundlage der langjährigen Erfahrungen und Qualifikationen nach europäischen Normen ((DIN EN ISO/IEC 17024 und DIN EN ISO/IEC 16775:2015) in der Bundesrepublik Deutschland und Europäischen Union Sachverständigenleistungen auf dem Gebiet der Immobilienbewertung anzubieten und zu realisieren. Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind aber, ausgehend vom Firmensitz in Cottbus, die Städte und Landkreise in Brandenburg und Sachsen, sowie die Hauptstadt Berlin.
Die Qualität unserer Sachverständigenleistungen basiert auf beruflicher Kompetenz unter Anwendung aktueller europäischer Normen, ständiger Fort- und Weiterbildung, Unparteilichkeit, Objektivität, Unabhängigkeit, Integrität, Marktkonformität und Zufriedenheit unserer Auftraggeber. Wir haben unsere Sachverständigenleistungen 2016 gemäß DIN EN ISO/IEC 16775:2015 überprüfen lassen und wurden gemäß dieser europäischen Norm zertifiziert.
Unsere Auftraggeber sind Amtsgerichte in Brandenburg und Berlin (Zwangsversteigerungen, Familiensachen, Nachlassgerichte), Städte und Gemeinden, kleine mittelständische Unternehmen, Industrieunternehmen, Banken, Wohnungsgesellschaften, Rechtsanwälte, Gartenvereine, private Auftraggeber u.a.
Kommen Sie auf uns zu, lassen Sie sich beraten und den Wert Ihres Grundstückes auf dem Grundstücksmarkt seriös feststellen.
Rolf Grenz
Sachverständigenbüro
INFORMATION
1. Vorstellung des Sachverständigenbüros
Die Firma Sachverständigenbüro Grenz ist ein Einzelunternehmen, dass seit über 20 Jahren in Cottbus
und darüber hinaus tätig ist. Inhaber ist Herr Diplom Ingenieur (Bauingenieurwesen) Rolf Grenz der für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken über die Qualifikation als „Zertifizierter Sachverständiger gem. DIN EN ISO/IEC 17024“ durch EurAS Cert (Personenzertifizierungsstelle nach DIN EN ISO/IEC 17024) des Zertifizierungssystems des Berufs- und Fachverbandes EurAS European Association of Certifikated and Qualified Experts (Systemnummer 01/2004/D/A/GB) ausgebildet ist und
2016 die erneute Überprüfung auf den normativen Grundlagen des Zertifizierungssystems durch den o.g. Fachverband und damit verbundene Zertifizierung bis 07/2020 erhalten hat.
2. Haftung
Die Firma „Sachverständigenbüro Grenz“ übernimmt die Haftung für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.
Der Inhaber der Firma, Herr Rolf Grenz, verfügt über eine aktuelle Berufshaftpflichtversicherung.
3. Geschäftsbedingungen
Die Geschäftsbedingungen werden für den Auftraggeber nachprüfbar in einem Sachverständigenvertrag
niedergelegt, vom Gegenstand und Zweck des Vertrages, über die Honorierung, die Zahlungsverein- barungen, Angaben zum Bewertungsgrundstück, Hinweisen zum Datenschutz bis zur Haftungsverein-barung. Für die Erarbeitung von Sachverständigengutachten für Gerichte gilt die Justizvergütungs- und
Entschädigungsverordnung (JVEG).
4. Zusammenarbeit
Um unser Aufgabenspektrum und fachliche Kompetenz speziell im Bewertungbereich von Land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken zu ergänzen bzw. zu vertiefen, erfolgt seit mehreren Jahren eine enge Zusammenarbeit mit dem Sachverständigenbüro Hanschke ( Diplom-Agraringenieur Hans-Jürgen Hanschke in 03096 Briesen, Akazienweg 9).
Sachverständigenbüro Grenz
sachverstaendiger@wert-grenz.de
0355/ 8626000
03055 Cottbus, Fliederweg 1
Die Qualität unserer Sachverständigenleistungen basiert auf beruflicher Kompetenz unter Anwendung aktueller europäischer Normen, ständiger Fort- und Weiterbildung, Unparteilichkeit, Objektivität, Unabhängigkeit, Integrität, Marktkonformität und Zufriedenheit unserer Auftraggeber.
Wir haben unsere Sachverständigenleistungen 2016 gemäß DIN EN ISO/IEC 16775:2015 überprüfen lassen und wurden gemäß dieser europäischen Norm zertifiziert.